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Treueprogramm-Reglement

1. Kurzbeschreibung des Treueprogramms

Das Treueprogramm combined.gold AURUM bietet privaten sowie juristischen Kunden aus der Schweiz die Möglichkeit, durch den Erwerb von Managed Services Treuepunkte zu sammeln. Diese Punkte können ausschliesslich für den Erwerb von zertifiziertem Gold eingelöst werden. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig und unterliegt den folgenden Bestimmungen.

Unter zertifiziertem Gold verstehen wir Gold, das von einer anerkannten Schweizer Prägeanstalt oder Raffinerie stammt oder über eine Schweizer Bank erworben wurde und mit einem Echtheitszertifikat versehen ist.

2. Mitgliedschaft

Die Teilnahme am Treueprogramm steht ausschliesslich privater Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz offen. Die Registrierung erfolgt automatisch mit der Inanspruchnahme qualifizierter Managed Services. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Programm gilt nur für Kunden, die ihre Rechnungen pünktlich zahlen und den Vertrag nicht gekündigt haben.

Als qualifizierte Managed Services gelten:

  • SECUREdatacenter, SECUREmail, SECUREsafe (Data Center Services)
  • SECUREworkplace (Managed Workplace, Managed Thin Client)
  • SECUREnetwork (Managed Network Services)
  • Software Catalog

Der Kunde kann jederzeit aus dem Treueprogramm austreten. In diesem Fall verfallen alle bisher gesammelten, aber nicht eingelösten Punkte ersatzlos.

3. Sammeln von Treuepunkten

Treuepunkte werden basierend auf dem Umsatz in CHF exkl. MWST mit qualifizierten Managed Services gutgeschrieben.

Es gilt: CHF 9.00 Umsatz = 1 Punkt.

Dienstleistungen, rabattierte Produkte, rabattierte Managed Services und andere nicht qualifizierte Services sind von der Punktevergabe ausgeschlossen.

Die Punkte werden elektronisch auf dem Kundenkonto geführt und sind über den Kontoauszug ersichtlich.

Treuepunkte sind ausschliesslich digital und haben keine physische Form.

Das Treueprogramm startet am 12. Juni 2025.

Bestehende Kunden erhalten automatisch 240 Punkte, sofern ihr Vertrag am 12. Juni 2025 aktiv ist und sich in einem ungekündigten Zustand befindet.

Neukunden sammeln Punkte ab 1. Juli 2025.

Die Treuepunkte werden nach Ablauf der jeweiligen Abo-Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) abgerechnet. Voraussetzung: Der Vertrag befindet sich in einem ungekündigten Zustand und wird verlängert.

4. Einlösen von Treuepunkten

Treuepunkte können nur gegen zertifiziertes Gold eingelöst werden.

Es gilt: 1 Gramm Gold = 240 Punkte.

Die Lieferung des Goldes erfolgt nicht automatisch. Nach Erhalt des Kontoauszugs muss der Kunde aktiv werden und uns mitteilen, welchen Anteil seiner gesammelten Punkte er in Gold einlösen möchte.

Die Einlösung von Treuepunkten erfolgt in physischem Gold. Die kleinste lieferbare Goldmenge beträgt 1 Gramm. Eine Auszahlung oder Einlösung in geringeren Mengen ist nicht möglich. Treuepunkte, die nicht für eine volle Einheit von 1 Gramm Gold ausreichen, verbleiben im Konto des Kunden und können erst bei Erreichen der Mindestmenge eingelöst werden.

Die Form der Goldauslieferung wird von uns festgelegt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form oder Stückelung besteht nicht.

Die Lieferung von Gold im Rahmen des Treueprogramms erfolgt ausschliesslich in Form von zertifizierten Goldbarren mit einer Feinheit von mindestens 999.9/1000, die von einer anerkannten Schweizer Prägeanstalt oder Raffinerie stammen oder über eine Schweizer Bank erworben wurden. Goldbarren befinden sich in der original versiegelten Verpackung mit integriertem Echtheitszertifikat.

Die Lieferung des Goldes erfolgt auf einem geeigneten Versandweg als eingeschriebene Sendung und versichert.

Ein Umtausch von Punkten gegen Geld oder andere Waren/Dienstleistungen ist ausgeschlossen.

Punkte sind nicht übertragbar, nicht handelbar und können nicht als Zahlungsmittel genutzt werden.

Bei Verlust, Diebstahl oder unberechtigtem Zugriff auf das Kundenkonto erfolgt keine Erstattung der Punkte.

5. Missbrauch und Einschränkungen

Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen über Treuepunkte abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch oder Verstoss gegen diese Bestimmungen.

Eine Manipulation des Punktesystems kann zur Sperrung der Teilnahme am Programm sowie zur Einbehaltung der Punkte führen.

6. Kündigung, Beendigung und Änderungen des Programms

Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch eine der Parteien verfallen sämtliche noch nicht eingelösten Treuepunkte mit sofortiger Wirkung ab Zugang der Kündigungserklärung. Der Kunde verliert ab diesem Zeitpunkt jeglichen Anspruch auf die Einlösung von Punkten sowie auf weitere Lieferungen im Rahmen des Treueprogramms. Bereits geliefertes Gold verbleibt im Eigentum des Kunden. Ein nachträglicher Anspruch auf die Nutzung des Treueprogramms oder die Geltendmachung verfallener Punkte ist ausgeschlossen.

Wir behalten uns das Recht vor, das Treueprogramm jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder zu ändern.

Änderungen des Programms werden den Teilnehmern in geeigneter Weise mitgeteilt.

7. Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Haftung für technische Probleme, die eine Gutschrift oder Einlösung von Treuepunkten verhindern.

Die Verantwortung für steuerliche und rechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Gold liegt beim Kunden.

Wir übernehmen keine Haftung für Echtheit, Qualität oder eventuelle Fälschungen des gelieferten Goldes. Jegliches Risiko in Bezug auf Authentizität und Werthaltigkeit des gelieferten Goldes liegt ausschliesslich beim Kunden.

8. Annahme von Gold als Zahlungsmittel

8.1. Grundsatz

Dieses Reglement legt die Bedingungen fest, unter denen Gold als Zahlungsmittel in unserem Unternehmen akzeptiert wird. Die Annahme von Gold erfolgt ausschliesslich unter den hier aufgeführten Bestimmungen und in Zusammenhang mit unserem Treueprogramm combined.gold AURUM.

8.2. Zulässige Goldformen

Als Zahlungsmittel akzeptiert werden ausschliesslich Goldbarren mit einer Feinheit von mindestens 999.9/1000 akzeptiert, die von einer anerkannten Schweizer Prägeanstalt oder Raffinerie stammen oder über eine Schweizer Bank erworben wurden oder Schweizer Vreneli Goldmünzen mit Nominalwert CHF 20.

Goldbarren bis 100 g müssen sich in der original versiegelten Verpackung mit integriertem Echtheitszertifikat befinden.

Goldbarren über 100 g müssen von einer anerkannten Schweizer Raffinerie stammen und mit einem separaten Echtheitszertifikat geliefert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, eingereichtes Gold von unabhängigen Spezialisten prüfen zu lassen. Bei Verdacht auf Fälschung oder Abweichung von den festgelegten Kriterien wird das Gold nicht akzeptiert.

8.3. Mengen- und Wertbeschränkung

Die Annahme von Gold als Zahlungsmittel ist auf maximal ein Drittel des Jahresumsatzes exkl. MWST beschränkt.

Zusätzlich gilt eine Obergrenze von CHF 12'000.00 pro Kalenderjahr für Zahlungen in Gold pro Kunde.

8.4. Bestimmung des Wechselkurses

Der Wechselkurs wird zum Zeitpunkt der Lieferung (Ankunft des Goldes in unserem Unternehmen) festgelegt.

Massgeblich ist der Ankauf-Tageskurs unserer Bank an diesem Tag.

8.5. Abwicklung der Zahlung

Der Kunde verpflichtet sich, das Gold in der vereinbarten Form und Menge innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist zu liefern.

Eine Bestätigung über den Erhalt und die Bewertung des Goldes wird dem Kunden ausgestellt.

Sollte das Gold nicht den Anforderungen entsprechen, behalten wir uns das Recht vor, die Zahlung abzulehnen oder eine Nachbesserung zu verlangen.

8.6. Dokumentation und Transparenz

Jede Zahlung in Gold wird dokumentiert und mit einer entsprechenden Rechnung versehen.

Der Wert in CHF wird auf der Rechnung zum festgelegten Wechselkurs ausgewiesen.

Für Transaktionen über CHF 15'000.00 erfolgt eine Identitätsprüfung gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschereiprävention.

9. Rechtlicher Hinweis – Keine Finanzberatung

Combined Networks GmbH ist kein Finanzinstitut und erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG). Sämtliche im Rahmen des Treueprogramms bereitgestellten Informationen, insbesondere im Zusammenhang mit Edelmetallen wie Gold, dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten dar. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich bei Bedarf von unabhängiger Stelle beraten zu lassen und ihre Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Reglement unterliegt dem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Treueprogramm ist 6300 Zug – Schweiz.

Mit der Teilnahme am Treueprogramm erkennt der Teilnehmer die Gültigkeit dieser Bestimmungen uneingeschränkt an.

Änderungen oder Anpassungen dieses Reglements werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

Dieses Reglement wurde letztmals geändert am 12. April 2025.

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Die Zukunft unseres Landes liegt nicht in den Händen anonymer Grosskonzerne, sondern in den mutigen Entscheidungen unserer Unternehmer. Wer seine Daten und seine digitale Existenz fremden Mächten überlässt, gibt seine Unabhängigkeit preis. Wir stehen für eine starke Wirtschaft, für nationale Verantwortung und für digitale Souveränität. Unsere Daten bleiben hier – unsere Zukunft auch!

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